Alexander Beurmann zu Gast beim Talk der WirtschaftsWoche
7. Juli 2022FSD – Ihre ausgelagerte Versicherungsabteilung
13. Juli 2023Was muss man beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung beachten?
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung (auch BU genannt) ist für die meisten ein notwendiges Übel. Ohne die Berufsunfähigkeitsversicherung entsteht beim Verlust der Arbeitskraft eine echte Existenzgefahr. Es gilt aber: Vorsicht beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung? In diesem Beitrag geht es um die Frage: Was muss ich vor dem Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung beachten?
Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist kein Versicherungsvertrag, den man auf die Schnelle abschließen sollte. Die Versicherer stellen umfangreiche Gesundheitsfragen. Eine fehlerhafte Beantwortung kann zum Verlust des Versicherungsschutzes führen. Es geht um die Absicherung der eigenen Existenz und daher sollte auch eine entsprechend sorgfältige Herangehensweise an den Tag gelegt werden.
Gesundheitsfragen müssen vollständig und wahrheitsgemäß beantwortet werden: Es ist sehr wichtig, dass jede Erkrankung oder Behandlung angegeben wird
Es ist sehr wichtig, dass jede Erkrankung oder Behandlung angegeben wird. Entscheidend sind dabei die genauen Formulierungen der Gesundheitsfragen des Versicherers. Üblich ist ein Abfragezeitraum von 5 Jahren im ambulanten Bereich und 10 Jahren bei stationären Aufnahmen.
Ohne die Akte vom Arzt geht es nicht: Nicht auf seine eigene Erinnerung vertrauen
Man sollte nicht den Fehler begehen und auf seine eigene Erinnerung vertrauen. Unser Gehirn ist gut darin, unschöne Dinge schnell und konsequent zu vergessen. Das ist bei uns allen so! Selbstverständlich erinnert man sich an eine Operation, aber auch an jede Behandlung z.B. wegen Rückenproblemen?
Außerdem besteht nicht selten ein Fehler in der Kommunikation zwischen Arzt und Patient. Bei einem Arztbesuch kann z.B. im Rahmen der Untersuchung ein Nebenbefund festgestellt werden. Diese wird vielleicht auch in einem Satz vom Arzt kurz erwähnt. Man nimmt dies aber gar nicht richtig wahr, da man wegen etwas anderem gerade beim Arzt ist. Noch beim Verlassen der Praxis hat man als Patient diesen scheinbar unbedeutenden Nebenbefund vergessen.
Ein weiteres Problem entsteht durch Fehler in der Patientenakte. Diese Fehler kann man nur finden, wenn man sich die Akten beschafft. Häufigste Fehler sind z.B. chronische Diagnosen, obwohl es sich meist nur um eine akute Erkrankung handelt. Aus Sicht der Versicherer ein gewaltiger Unterschied. Fehler sollten im Sinne der Rechtssicherheit mit den Ärzten besprochen und korrigiert werden. Dies kann auch durch ein Attest erfolgen.
Die Recherche bei den Ärzten/innen und ggf. der Krankenkasse/kassenärztlichen Vereinigung ist daher unvermeidlich. Dies bedeutet leider Arbeit für einen persönlich. Zu allem Überfluss ist es nicht immer so einfach die Informationen zu erhalten. Es gibt Arztpraxen, die trotz des berechtigten Interesses des Patienten die Unterlagen nicht zur Verfügung stellen. Sofern man die Akte nicht aushändigen will, empfiehlt es sich auf die Berufsordnung der Ärzte/innen zu verweisen. Dort heißt es unter § 10 Dokumentationspflicht:
„(1) Ärztinnen und Ärzte haben über die in Ausübung ihres Berufes gemachten Feststellungen und getroffenen Maßnahmen die erforderlichen Aufzeichnungen zu machen. Diese sind nicht nur Gedächtnisstützen für die Ärztin oder den Arzt, sie dienen auch dem Interesse der Patientin oder des Patienten an einer ordnungsgemäßen Dokumentation.
(2) Ärztinnen und Ärzte haben Patientinnen und Patienten auf deren Verlangen in die sie betreffende Dokumentation Einsicht zu gewähren, soweit der Einsichtnahme nicht erhebliche therapeutische Gründe oder erhebliche Rechte der Ärztin, des Arztes oder Dritter entgegenstehen. Auf Verlangen sind der Patientin oder dem Patienten Kopien der Unterlagen gegen Erstattung der Kosten herauszugeben.“
Es gibt keine Grundlage, dass man einem die Akte nicht ausgehändigt.
Patientenakten erhalten: Nicht immer einfach
Man sollte auch darauf achten, dass einem nicht unberechtigte Kosten für die Herausgabe der Akte in Rechnung gestellt werden. Der Behandler kann den Ersatz der Aufwendungen verlangen, also Kopierkosten (0,50 Euro pro Seite, Kosten für Datenträger beziehungsweise für die Vervielfältigung von Bildbefunden) sowie Porto und Verpackung, nicht jedoch den zeitlichen Arbeitsaufwand im Sinne eines Honorars.“
Wenn man die Daten erhalten hat, dann sollten diese geprüft werden. Man darf aber nicht den Fehler begehen und die Behandlungen und Diagnosen zu werten. Aus medizinsicher Sicht können Befunde völlig harmlos sein. Ein Versicherer bewertet Gesundheitsdaten aus versicherungsmedizinsicher Sicht und muss anhand der heutigen Aktenlage entscheiden, ob er Ihnen einen Versicherungsschutz für mehrere Jahrzehnte gewähren kann.
Anonyme Risikovoranfrage: Häufig der beste Weg zum rechtssicheren Berufsunfähigkeitsversicherungsvertrag
Wenn man nicht nur wegen einer Erkältung beim Arzt war, dann ist es häufig sinnvoll eine anonyme Risikovoranfrage bei einem oder mehreren Versicherern zu stellen. Dies schafft Klarheit, welcher Versicherer einen zu welchen Konditionen versichern will. Neben einer normalen Annahme sind je nach Vorerkrankungen auch Risikozuschläge oder Ausschlussklauseln möglich. Im Extremfall sogar eine Ablehnung. Solche Fälle werden von vielen Versicherern in das Hinweis- und Informationssystem (HIS) der deutschen Versicherungswirtschaft eingetragen. Auf diese Informationen haben dann auch andere Versicherer Zugriff. Dies sollte unbedingt vermieden werden.
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist sehr wichtig, aber der Abschluss alles andere als einfach. Machen Sie sich die Mühe und gehen mit aller Sorgfalt vor.
Gerade bei Gesundheitsfragen und der Durchführung einer anonymen Risikovoranfrage sind umfangreiche Kenntnisse und Erfahrungen nötig. Wir unterstützen Mandaten seit weit über 20 Jahren beim Abschluss von rechtssicheren Berufsunfähigkeitsversicherungen und beraten auch im Leistungsfall. Unsere Erfahrung und das Wissen aus echten Leistungsfällen ermöglichen eine ganzheitliche und zielorientierte Beratung.
Bei Fragen verwenden Sie gerne das Kontaktformular oder rufen uns an. Wir beraten persönlich an unseren drei Standorten oder per Video/Telefon!
Transparenzhinweis:
Als Versicherungsberater erhalten wir keine Provisionen oder sonstigen Zuwendungen von den Versicherern. Unsere Beratung wird durch ein Honorar vergütet. Dadurch können wir unabhängig und ohne Zielkonflikte die beste Lösung für Sie finden. Dazu gehört selbstverständlich auch die Beschaffung von provisionsfreien Angeboten. Diese sind über die gesamte Laufzeit meist 10 bis 20 % günstiger. Gleichwohl kann ein Beratungsergebnis z.B. auch sein, dass keine Versicherung die beste Lösung ist.
Autor: Alexander Beurmann – Versicherungsberater