Praxisbeispiele

Beispiel 1: Beratung zur Cyberversicherung

Cyber-Angriffe sorgen mittlerweile beinahe täglich für Schlagzeilen. Wir erleben in unseren Beratungen hier einen deutlichen Anstieg des Bewusstseins unserer Mandanten für diese Risiken. Erfreulicherweise hat die Versicherungswirtschaft in den vergangenen beiden Jahren den Versicherungsumfang ihrer Cyber-Versicherungen in den wesentlichen Kernsegmenten (v.a. Haftpflicht, Sach-Eigenschaden, Betriebsunterbrechung und Kostenpositionen) deutlich erweitert.

Im Zuge einer aktuellen Beratung unterstützten wir ein großes, internationales, Handelsunternehmen bei der notwendigen Risikoanalyse sowie der darauf aufbauenden Ausschreibung der neu abzuschließenden Cyberversicherung auf dem Versicherungsmarkt. Dabei konnten wir einige wichtige Sonderklauseln für unseren Kunden verhandeln und somit für dessen Absicherung in diesem doch noch recht neuem Versicherungsbereich sorgen.

Beispiel 2: Unterstützung Schadenregulierung – Großbrand einer Möbelfabrik

Im Jahr 2017 kam es bei einer mittelständischen Möbelfabrik zu einem Großbrand. Dabei wurden sämtliche Produktionsgebäude mitsamt der Betriebseinrichtung vernichtet.

Im Zuge der Schadenregulierung traten massive Fehler bei der Vertragsgestaltung durch den damaligen Versicherungsmakler zu Tage, in Folge dessen sich vor allem die Regulierung des Betriebsunterbrechungsschadens schwierig gestaltete.

Beispiel 3: Private Krankenversicherung § 204 VVG

Aktuell konnten wir wieder einen besonders erfolgreichen Tarifwechsel im Sinne des § 204 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) durchführen. Demnach hat der Versicherte das Recht bei seinem Krankenversicherer – ohne erneute Gesundheitsprüfung – in einen gleichwertigen aber günstigeren Tarif zu wechseln und zwar unter Aufrechterhaltung sämtlicher Altersrückstellungen und der bisher erworbenen Rechte.

Im aktuellen Fall war unsere Mandantin seit vielen Jahren in einem Alt-Tarif des Versicherers (so genannter „geschlossener Tarif“) versichert, in welchem seit Jahren immense Beitragserhöhungen stattgefunden haben. In unserer Beratung haben wir den Leistungsumfang des bisherigen Tarifs analysiert und mit den vom Versicherer alternativ angebotenen Tarifen verglichen. Anschließend wurden bei dem so ermittelten „Ziel-Tarif“ beim Versicherer die individuellen Prämien für unsere Mandantin abgefragt und das Prozedere der Tarifumstellung geklärt. Abschließend haben wir die Formalitäten der Tarifumstellung begleitet und überwacht. Am Ende führte dies zu einer monatlichen Beitragsersparnis von 137,40 € - bei gleichwertigem Versicherungsschutz. Unser Beratungsaufwand betrug hier ca. 5 Stunden.

Beispiel 4: Private Krankenversicherung Erhöhung der Selbstbeteiligung

Nicht immer muss ein Tarifwechsel nach § 204 VVG in eine andere Tarifreihe die sinnvollste Alternative sein. Teilweise empfiehlt es sich sogar, diesen Tarifwechsel in eine andere Tarifreihe für die Zukunft „aufzuheben“, vor allem dann, wenn das aktuelle Preis-/ Leistungsverhältnis noch in Ordnung ist. So auch im Fall dieser Beratung eines Mandanten. Dessen aktueller Monatsbeitrag betrug 485,68 € bei einer jährlichen Selbstbeteiligung von 120 € im ambulanten Bereich. Durch Erhöhung der jährlichen Selbstbeteiligung innerhalb der bestehenden Tarifreihe auf 640 EUR konnte eine Reduzierung auf einen monatlichen Beitrag von 362,04 EUR erreicht werden. Unser Mandant spart damit effektiv 963,68 € pro Jahr, selbst wenn in einem Versicherungsjahr die höhere Selbstbeteiligung vollständig zu.