Seminarplan 2024 für Unternehmen, Kommunen und öffentliche Unternehmen
16. Januar 2024D&O-Versicherung nur noch mit Gutachten gemäß Hamburger Corporate Governance Kodex
Der Hamburger Corporate Governance Kodex (HCGK) soll u.a. dazu beitragen, Verbesserung der Unternehmensführung in den hamburgischen öffentlichen Unternehmen anzustoßen, die Transparenz der hamburgischen öffentlichen Unternehmen zu erhöhen und so durch mehr Nachprüfbarkeit das Vertrauen in Entscheidungen aus Verwaltung und Politik zu erhöhen.
Der HCGK orientiert sich am Deutschen Corporate Governance Kodex für Kapitalgesellschaften.
Mit dem 01.03.2024 sind einige Änderungen am Hamburger Corporate Governance Kodex in Kraft getretenen.
Dies betrifft auch die D&O-Versicherung zugunsten von Mitgliedern von Geschäftsführungen und Aufsichtsräten. Für diese konnte bereits in der Vergangenheit mit Zustimmung des Aufsichtsrates Vermögensschaden-Haftpflichtversicherungen (D & O–Versicherungen) abgeschlossen werden. Neu ist, dass dies nun nur noch möglich ist, sofern durch externe Gutachten nachgewiesenen wird, dass die potenziell versicherten Personen einem erhöhten unternehmerischen und / oder betrieblichen Risiko ausgesetzt sind.
Als spezialisierte und unabhängige Versicherungsberaterkanzlei bieten wir für diesen Bereich eine gutachterliche Beratung für unsere Mandanten an. Wir analysieren die unternehmerischen und betrieblichen Risiken der Geschäftsführungen und weiteren möglichen versicherten Personen und fassen dies mit unserer Empfehlung zur D&O-Versicherung in einer gutachterlichen Stellungnahme zusammen.
Gerne erstellen wir ein Ihnen ein externes Gutachten zur D&O-Versicherung in städtischen Betrieben.
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