
Beitragserhöhungen bei der Debeka: Was Privatversicherte wissen müssen
19. November 2024Unterstützung im Schadenfall: Wie wir Ihnen zur Seite stehen

Bei unseren Dauermandaten sind wir ohnehin immer unterstützend an der Seite, aber im Schadenfall werden wir auch häufig im Rahmen eines Projektmandats hinzugezogen – oft parallel zu einem eventuell vorhandenen Versicherungsmakler. Dies ist normalerweise im Bereich der Sachversicherung der Fall, wie bei Gebäuden, Betriebseinrichtungen und Betriebsunterbrechung, aber auch im Bereich der technischen Versicherungen (Elektronik und Maschinen). Im Haftpflichtbereich kann der Versicherungsberater nur bedingt helfen, da dies eine Frage für Rechtsanwälte ist.
Der erste Schritt: Schutz vor Fehlern
Im ersten Schritt geht es darum, den Versicherungsnehmer (VN) vor Fehlern nach dem Schaden zu schützen. In der Aufregung passieren schnell Fehler, wie das Nicht-Einhalten von Anzeige- oder Mitwirkungspflichten. Hier sind wir koordinierend tätig und unterstützen unsere Mandanten bei der Wahl von Sachverständigen oder Schadensanierern.
Sicherstellung schneller Zahlungen
Im weiteren Verlauf geht es darum, sicherzustellen, dass Abschlagszahlungen schnell gezahlt werden, damit der Betrieb nicht allein durch verzögerte Zahlungen in eine Zahlungsunfähigkeit rutscht. Dies ist in der Praxis ein häufiges und ernstes Thema. Der Kern unserer Tätigkeit ist es, alle Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag zu nutzen. Diese sind meist umfassender, als der Betroffene glaubt, da der Versicherer selten von sich aus auf alle Möglichkeiten hinweist.
Druck auf den Versicherer ausüben
Wir halten den Druck beim Versicherer hoch und nehmen unseren Mandanten so einen Teil der Arbeit ab. Nach einem Großschaden haben diese meist mehr als genug „Baustellen“. In der Praxis prüfen wir auch nachträglich noch Schäden. Nicht selten lassen sich hier noch nicht genutzte Leistungsbestandteile der Police nutzen. Meist sind wir aber im laufenden Prozess dabei. Je früher wir dabei sind, desto eher können wir den Prozess für unseren Mandanten gestalten. Je später wir dazu kommen, desto schwerer wird es, eventuelle Negativentwicklungen einzufangen.
Probleme durch Obliegenheitsverletzungen
Probleme können im Schadenfall auch durch Obliegenheitsverletzungen oder durch Nichteinhaltung von Sicherheitsvorschriften durch den Versicherungsnehmer entstehen. Daher kann man jedem Unternehmer nur raten, sehr genau zu prüfen, welche Obliegenheiten und Sicherheitsvorschriften der Versicherungsvertrag vorsieht und diese entsprechend einzuhalten.
Als Honorar-Versicherungsberater dürfen wir Sie außergerichtlich beraten und vertreten. Dies stört nicht die Beziehung zu Ihrem evtl. vorhandenen Versicherungsvermittler.
Sie sind von einem Versicherungsschaden betroffen, dann melden Sie sich gerne bei uns. In einem ersten kostenlosen Gespräch besprechen wir, wie wir Ihnen helfen können.